Wärmeschutznachweis

Gemäß Landesbauordnung muss bei Neubauten zum Bauantrag ein Wärmeschutznachweis eingereicht werden, der die gesetzlichen Anforderungen (gemäß Gebäudeenergiegesetz z. B. Niedrigstenergiegebäude inkl. Deckungsgrad erneuerbarer Energien / Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2) bestätigt. Gemäß § 88 GEG sind wir nachweisberechtigt für für die Erstellung von Wärmeschutznachweisen. Wir bieten dabei das gesamte Leistungsspektrum im Rahmen von Neubau- & Bestandssanierungen an.

Gerne unterbreiten wir Ihnen Ihr individuelles Angebot. Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder rufen Sie einfach an: 06131 467164.