Energetische Nachweise nach GEG

für Wohngebäude und Nicht-Woghngebäude

Als Ingenieurbüro für Bauphysik bieten wir das gesamte Leistungsspektrum im Rahmen von Neubau- und Bestandssanierungen an. Gemäß § 88 GEG sind wir nachweisberechtigt für Wärmeschutznachweise für Neubau- und Bestandsgebäude. Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch weitergehende bauphysikalische Planungsleistungen an, wie zum Beispiel Detailberatungen oder die Simulation des sommerlichen Wärmeschutzes.

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Wärmeschutznachweis

Der öffentlich-rechtliche Wärmeschutznachweis ist innerhalb eines Bauantrags ein Dokument, dass die energetische Qualität der Bauteile und Anlagentechnik dokumentiert. Dieser GEG-Nachweis ist, wie die statische Berechnung zwingend erforderlich für das Bauantragsverfahren.

Ein zu errichtendes Wohngebäude ist nach GEG §15 so zu errichten, dass der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung das 0,75fache des auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Wertes des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes, das die gleiche Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das zu errichtende Gebäude aufweist und der technischen Referenzausführung der Anlage 1 entspricht, nicht überschreitet.

 

 

 

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