Gleichwertigkeitsnachweis

Neben den detaillierten Wärmebrückenberechnungen können nach dem Beiblatt 2 der DIN 4108 vereinfachte Nachweise als sogenannte Gleichwertigkeitsnachweise geführt werden. Dies ermöglicht einen geringen Zuschlag für den Wärmebrückenfaktor bei der Berechnung von Energieausweisen, KFW-Berechnungen oder der Heizlast. Der Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 kann bildlich oder rechnerisch erfolgen. Der bildliche Gleichwertigkeitsnachweis bietet die Möglichkeit einer Zuordnung von Details über das konstruktive Grundprinzip, der Bauteilabmessung und der Baustoffeigenschaften. Bei abweichendem Wärmeleitkoeffizient der Materialien kann auch über Wärmedurchlasswiderstand der jeweiligen Schicht der Nachweis über die Gleichwertigkeit erbracht werden. Das neue Beiblatt bietet eine energetische Unterteilung nach A und B.

 

Wärmebrücken

Bei solch einer detaillierten Wärmebrückenermittlung für charakteristische Mehrfamilienhäuser der 1950er und 1960er Jahre liegt der resultierende Wert für ΔUWB bei 0,02 bis 0,03 W/(m²K), wenn eine gewissenhafte Reduzierung der Wärmebrücken betrieben wird. Optimierte Passivhaus-Neubauten weisen dazu im Vergleich einen Wert für ΔUWB von 0,01 bis minus 0,01 W/(m²K) auf. Qualitätssicherung hinsichtlich der Wärmebrückeneffekte erfolgt zunächst durch Optimierung der Details auf Basis der Wärmebrückenberechnung. Bei der Werkplanung geht es darum, die Gebäude lückenlos auf mögliche Wärmebrückeneffekte zu untersuchen.

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