Energieberatung
- Energieberatung BAFA / KfW
- individueller Sanierungsfahrplan
- Energieausweise
- GEG-Wärmeschutznachweise
- Lüftungskonzepte
- Wärmebrückenberechnungen
Bevor mit einer Energieberatung begonnen werden kann, ist zu klären, welche Art der Energieberatung die Richtige ist. Um Fördermittel des BAFA in Anspruch nehmen zu können, ist eine „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" nach BAFA-Richtlinien und die Erstellung eines "Individuellen Sanierungsfahrplans" (iSFP) erforderlich. Bis vor wenigen Jahren war die „Vor-Ort-Beratung“ die gängige Energieberatung für Wohngebäude, die vom BAFA gefördert wurde. Seit dem 1. Juli 2023 wurde das Förderprogramm "Vor-Ort-Beratung" vom BAFA durch das Förderprogramm "Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) ersetzt.
Um eine Förderung für eine „Energieberatung für Wohngebäude“ durch das BAFA in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte Mindestanforderungen und Auflagen erfüllt werden, die sowohl an den Energieberater als auch an das Beratungsobjekt selbst sowie an den Beratungsbericht gestellt werden. So muss ein ausführliches Sanierungskonzept wahlweise als Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder als Schritt-für-Schritt-Sanierung erarbeitet werden. Die Verwendung erneuerbarer Energiequellen ist zwingend mit zu prüfen. Auf mögliche Fördermittel ist hinzuweisen und die Wirtschaftlichkeit der Sanierungsvarianten zu bewerten. Die Ergebnisse müssen schriftlich in einem Beratungsbericht festgehalten werden, der den formalen Anforderungen der Förderrichtlinie entspricht. Zudem ist der Inhalt des Beratungsberichtes dem Beratungsempfänger im Gespräch zu erläutern.
Die Förderstandards stellen besonders hohe Anforderungen an das energetische Niveau von Gebäuden. Deshalb können schon kleine Fehler in der Planung oder Ausführung dazu führen, dass die berechnete Energieeinsparung nicht erreicht wird. Im schlimmsten Fall drohen sogar Bauschäden. Um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen durchgeführt werden, der in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt wird. Dies ist bei uns der Fall.
Für die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) gibt es eine Zuschussvariante über das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) und für Sanierungen zum Effizienzhaus (BEG WG) als Kreditvariante über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Höhe der Förderung hängt von den durchgeführten Maßnahmen ab.
Für Hausbesitzer, die keine Sanierung zum Effizienzhaus auf einen Schlag durchführen möchten, hält der Gesetzgeber mit dem iSFP-Bonus eine weitere Vergünstigung bereit: wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, gibt es eine zusätzliche Förderung in Höhe von fünf Prozent. Den iSFP-Bonus gibt es für Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und für die Heizungsoptimierung. Da die Förderung eines iSFP bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 1.300 € beträgt, ist die Erstellung eines iSFP auch wirtschaftlich überaus sinnvoll. Nutzen Sie für ein konkretes Angebot das Kontaktformular oder rufen Sie einfach an: 06131 467164